DSGVO: E-Mail Newsletter Abonnenten Einwilligungen einholen ist Pflicht

Wahrscheinlich haben es mittlerweile alle mitbekommen, dass diesen Freitag, 25. Mai 2018, die Datenschutz Grundverordnung (kurz: DSGVO; engl: GDPR) endgültig in Kraft tritt.

Ich habe diese Gelegenheit unter anderem dazu genutzt, mein Onlineangebot aufzuräumen und meine Online- und Inbound-Marketing Strategien zu überdenken.

Zum Beispiel habe ich im Zuge der Umstellung die Daten meiner gesamten Online-Recruiting.net Newsletter Abonnenten gelöscht. Zack, weg! Einfach so.

Auch die Adressen der automatisierten E-Mail Alerts bei neuen Blogbeiträgen habe ich gelöscht.

In diesem Beitrag möchte ich am Beispiel des E-Mail Versandanbieters “Mailchimp” kurz darauf eingehen, wie Online Personalmarketer einerseits die notwendigen Einwilligungen für ihre Newsletter einholen.

Andererseits möchte ich Ihnen anhand einer Anleitung aufzeigen, wie Sie selbst den Erhalt von E-Mail Inhalten (neue Blogbeiträge) gestalten und kontrollieren können, OHNE sich in E-Mail Verteiler eintragen zu müssen.

Im Fazit wäge ich für Sie ab, welche der beiden beschriebenen Optionen für Ihre Informationsbedarfe am besten erscheint.

P.S.: die hier bereitgestellten Informationen stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar, was die DSGVO angeht. Wenden Sie sich bei eventuellen Fragen an den Rechtsberater Ihres Vertrauens.

Mailchimp: “GDPR-friendly Consent Forms”

Mit Hilfe des Mailversand Anbieters Mailchimp habe ich ein “GDPR-friendly Consent Form” für meinen Newsletter Verteiler eingerichtet, bei dem Abonnenten konkret auswählen, welche Arten von Informationen sie von mir erhalten möchten. Darunter gibt es unter dem Punkt “Marketing Permissions” auch die Option “Neue Blogposts” :

 

mailchimp-consent-form-OR-RGPD-2018

 

So erhalten meine Abonnenten ausschließlich die Informationen, für die sie sich entschieden und ihre Einwilligung gegeben haben.

Interesse?

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Aber es gibt eine weitere elegante Art und Weise, wie Sie sich als Online News Leser die neuen Beiträge Ihrer Lieblingsblogs automatisch zustellen lassen können, ohne sich in Listen eintragen zu müssen. Dafür sollten Sie sich allerdings ein wenig mit dem Anbieter “IFTTT” auseinandersetzen, was jedoch sehr einfach von der Hand geht.

Im Folgenden eine Anleitung, wie Sie diesen Verknüpfungsdienst von Web-Anwendungen einsetzen können, um sich Ihre eigenen Newsletter so zusammenzustellen, wie Sie es brauchen:

E-Mail Newsletter selbst erstellen mit IFTTT

Mit IFTTT habe ich mich auf diesem Blog bereits einige Male auseinandergesetzt, um Ihnen einige Methoden zu zeigen, wie Sie Ihr Inbound Personalmarketing automatisieren können.

Neuerdings spricht IFTTT von “Applets”, wenn ein Nutzer eine automatisierte Abfolge von Prozessen für sich erstellt. Vorher wurden diese “Rezepte” genannt.

IFTTT bedeutet schlichtweg: “If This Then That” – “Wenn dies eintritt, dann tue jenes”.

Ich möchte Ihnen heute zeigen, wie Sie sich einen News Alert selbst einrichten, sobald ein neuer Blogpost auf einem Ihrer Lieblingsblogs erscheint.

Die Prozessabfolge lautet demnach: “Wenn ein neuer Blogbeitrag veröffentlich worden ist, sende mir eine E-Mail.”

Los geht’s:

 

Schritt 1: Ein neues Applet anlegen – der “Trigger”

 

IFTTT-new-applet

 

Nachdem Sie sich angemeldet haben, erstellen Sie ein neues Applet.

Klicken Sie dann auf das blaue +-Zeichen wie oben abgebildet. Wählen Sie dann durch klicken unter “Choose a service” das orange-farbene Kästchen “RSS-Feed” aus:

 

IFTTT-choose-RSS-Feed

 

Dann wählen Sie als “Trigger” “New Feed Item” aus:

 

IFTTT-choose-trigger-RSS

 

Jetzt kopieren Sie die RSS-Feed Adresse (“URL”) – z.B. die RSS-Feed Adresse dieses HR Blogs (http://feeds.feedburner.com/OnlineRecruiting), fügen sie in das vorgegebene Feld ein und drücken auf “Create Trigger“:

 

IFTTT-RSS-Feed-eingeben

 

Schritt 2: ein neues Applet anlegen – die “Aktion” anlegen

Nach dem aktionsauslösenden Trigger müssen Sie nun die auszuführende Aktion “Action” anlegen. Das geht sehr bequem so:

Klicken Sie zunächst auf das +-Zeichen und “that”. Nun öffnet sich erneut das Auswahlfenster mit den Webanwendungen, die Sie im Rahmen Ihres ausgewählten “Triggers”einsetzen können.

Wählen Sie durch Anklicken den “Action Service” E-Mail aus:

 

IFTTT-choose-action-email

 

In der darauffolgenden Auswahlmöglichkeit gibt es lediglich eine Option – sehr praktisch, und genau das, was wir wollen. Einfach anklicken und auswählen und weiter zum nächsten Punkt:

 

IFTTT-choose-action

 

Nun können Sie noch ein wenig am E-Mail Betreff und Inhalt herumschrauben, wenn Sie das möchten. Am besten lassen Sie hier einfach alles so, wie es ist. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche “Create Action” – und Sie sind fast fertig:

 

IFTTT-complete-action-fields

 

Nun noch eine kurze Wiederholung Ihres neu angelegten Applets, und dann klicken Sie auf “Finish“, um den Service zu starten. Optional wählen Sie “Receive Notification”, wenn Sie Ihr Handy an IFTTT angebunden haben. Dann erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung, wenn das Applet in Aktion ist. Sprich: Sie werden sofort informiert, sobald ein neuer Blogpost in Ihrem E-Mail Postfach ankommt.

 

IFTTT-Finish

 

Schritt 3: neue Blogposts per E-Mail erhalten, nachdem sie veröffentlicht worden sind

Nun ist das neue “Applet” in Aktion und sendet Ihnen jedes Mal eine E-Mail, wenn ein neuer Blogbeitrag online ist.

Natürlich sollte Ihnen bewusst sein, dass Ihre E-Mail Adresse nun beim Anbieter IFTTT gespeichert ist und dort verarbeitet wird. Inwieweit hier die DSGVO eingehalten wird, können Sie unter den Privacy Bestimmungen bei IFTTT nachlesen. Im Moment steht dort nichts von einem “EU Privacy Shield” oder Ähnlichem.

Fazit: IFTTT oder doch lieber Newsletter abonnieren?

Wenn Sie bereits mit IFTTT arbeiten, um einige Abläufe zu automatisieren, und wenn Sie im Prinzip nur neue Blogbeiträge Ihrer Lieblingsblogs erhalten möchten, ohne sich in irgendeine E-Mail Liste eintragen zu wollen, dann ist IFTTT eine gute Lösung. Damit kontrollieren Sie, welche Inhalte Sie erhalten möchten. Sie haben sogar die Möglichkeit, den RSS-Feed des Blogs Ihrer Wahl auf bestimmte Stichworte durchsuchen zu lassen. Sie bekommen ausschließlich dann eine Nachricht, wenn dieses Stichwort auch in dem neuen Blogbeitrag auftaucht.

Wenn Sie dagegen neben dem eigentlichen Bloginhalt an weiteren Informationen des Blogbetreibers interessiert sind (zum Beispiel Sonderangebote, bestimmte Aktionen oder Insider News), dann wählen Sie besser die Option “Newsletter abonnieren” aus. Nach den neuen Regeln des strengen Datenschutz Gesetzes werden Sie mit Sicherheite ausschließlich die Informationen erhalten, für die Sie Ihr Einverständnis gegeben haben.

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